Dienstag, 26. Januar 2016

Politische Zuständigkeiten, Missstände und Forderungen



Ökologische Plattform bei DER LINKEN 21.1.2017
Kombinationswirkungen bewusst vernachlässigt
Gesundheitsschäden können durch Chemikalien bereits in niedrigsten Konzentrationen verursacht werden, die weit unter der jeweiligen Nachweisgrenze liegen. Die Wirkungen der Einzelsubstanzen (Die Pestizide sind Gemische mit Beistoffen, die ebenfalls toxisch=tödlich und langlebig sein können.) addieren sich nicht nur, „in der Regel potenzieren sie sich im mehrdimensionalen Netzwerk biologischer Zusammenhänge“ 3). Eine Arbeitsgruppe der Biochemikerin Dr. Irene Witte (Oldenburg) 4) hat nachgewiesen, dass harmlose Konzentrationen von Umweltgiften in der Kombination mit anderen Stoffen giftig wirken können und fordert die grundlegende Einbeziehung dieser „Synergismen“ in die toxikologische Bewertung von Schadstoffen.

Nachgewiesen wurden für etliche Pestizide Wirkungen wie „endokrine Disruptoren“, d.h. sie wirken beim Prozess der Zellteilung schädigend (nicht umkehrbar und ggf. vererbbar) auf die Zellen ein und das schon in Piko- und Nanogramm Mengen, also weit unterhalb der akut toxischen Menge. Der Toxikologe Otmar Wassermann hat schon 1990 in seiner Schrift „Die schleichende Vergiftung. Die Grenzen der Belastbarkeit sind erreicht“ auf die gezielt schlechte Ausstattung unabhängiger toxikologischer Forschung hingewiesen,
https://www.oekologische-plattform.de/2017/01/schleichende-und-akute-vergiftung-durch-pestizide/


Titandioxid ist in Lebensmitteln verboten (E171 oder bei Kosmetika als CI 77891 )
Stand: 05.07.2022 
Seit Anfang 2022 ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff bereits verboten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat den Stoff als "nicht mehr sicher" eingestuft. Studien belegen: Die im Titandioxid enthaltenen Nanopartikel können für Menschen mit einer Darm-Erkrankung unter Umständen gefährlich werden. Laut Prof. Gerhard Rogler vom Universitätsspital Zürich können Nanopartikel des Stoffs in Zellen eindringen und dort eine Entzündungsreaktion auslösen: "Normalerweise haben Erwachsene eine dicke Schleimschicht auf der Darmoberfläche, die vor dem Eindringen der Nanopartikel schützt", so Rogler. Sei diese aber nicht intakt, könnten die Nanopartikel eindringen.
In Kosmetik gilt Titandioxid als unbedenklich, da es nicht über die Haut aufgenommen wird. Es findet sich hier vor allem in vielen Sonnenschutzprodukten, Make-up oder Lidschatten. Den Einsatz in Kinderzahnpasta stufen Experten wie Gerhard Rogler als kritisch ein. Einer niederländischen Studie zufolge nehmen Kinder über die Zahnpasta Titandioxid auf, weil sie die Paste teilweise schlucken. Verschiedene Hersteller gaben Markt gegenüber an, nach Alternativen zu suchen, um die Rezepturen umzustellen.

Einsatz von Titandioxid in Medikamenten
Titandioxid wird auch in vielen Tabletten verwendet. Hier dient der Stoff unter anderem als Schutzfilm. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) befürchtet eine Knappheit von Medikamenten, wenn die EU Titandioxid ab sofort auch für den pharmazeutischen Gebrauch verbietet. Im Vergleich zu Lebensmitteln unterliegt die Produktion von Pharmazeutika laut Experten außerdem strengeren Kontrollen. Obwohl es auch hier keinen Grenzwert gibt, ist der Anteil der potenziell gefährlichen Nanopartikel laut Prof. Rogler in der Regel geringer. Laut EMA sind die Unternehmen dennoch angehalten, in den kommenden Jahren nach Alternativen zu forschen.

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Umstrittener-Zusatzstoff-in-Lebensmitteln-und-Zahnpasta,titandioxid106.html


Chelattherapie: DMSA (Succimer) seit 2017 verschreibungspflichtig
Am 20.11.2017 wurde die Arzneimittelverschreibungsverordnung unter anderem dahingehend geändert, dass DMSA (Succimer) unter die Verschreibungspflicht gestellt wurde. Als Alternativen sind jetzt noch EDTA und DTPA verwendbar. 
https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/463-chelattherapie-dmsa-succimer-seit-2017-verschreibungspflichtig
Anlass: Ein Patient hat eine Nebenwirkung gehabt und sich an die BFARM gewandt


GST-Gesellschaft für Schwermetalltoxikologie; Florian Schulze 14. 09 2016 

DMSA vor Verschreibungspflicht
Ein Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht hat am 28. Juni 2016 eine Empfehlung an das BfArM abgegeben, Succimer (meso-2,3-Dimercaptobernsteinsäure, Dimercaptobernsteinsäure, DMSA) der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG zu unterstellen.
http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/Verschreibungspflicht/76Sitzung/anlage6.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Die Therapie mit DMSA ist die wirksamste Therapie für Heilpraktiker bei der Ausleitung von Schwermetallen (Quecksilber, Blei, Cadmium).

Die Schwermetallbelastung in der Bevölkerung ist in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen*. Heilpraktiker leisten einen großen Beitrag bei der Eindämmung der gesundheitsschädlichen Folgen. Eine Verschreibungspflicht würde diese Arbeit stark einschränken und insbesondere Heilpraktikern, die sich auf diese Therapie spezialisiert haben, die Grundlage für ihre Tätigkeit nehmen.

Laut BfArM sind bislang keine Nebenwirkungen von DMSA bekannt gewesen. Die Patientin, die die Verschreibungspflicht beantragt hat, berichtet zudem von einem anaphylaktischem Schock und nicht von Nebenwirkungen.

*Eine Studie von 2012 hat belegt, dass mittlerweile bei jedem 3. Neugeborene in Europa eine erhöhten Methylquecksilberbelastung vorliegt, die zu Gesundheitsschäden führt. http://ec.europa.eu/environment/integration/research/newsalert/pdf/321na5_en.pdf


21.10.2021
An die Mitglieder des Bundestages
Für Koalitionsverhandlungen: Europarat und WHO fordern Amalgamverbot
Sehr geehrte Politikerinnen und Politiker,
wir setzen uns seit vielen Jahren mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen über toxischen Metalle auseinander.
Nun fordern der Europarat und die WHO schon lange ein Amalgamverbot.
Laut nordischen Studien verursacht Amalgam 40% aller Krankheitskosten. Es ist ein Skandal, dass das giftigste Schwermetall, das in Zahnarztpraxen als hochtoxischer Sondermüll entsorgt werden muss, nach wie vor in den menschlichen Körper eingebaut wird. Das Quecksilber diffundiert bei Wärme und Reibung aus der Füllung heraus und schädigt alle Zellen. Quecksilber ist ein Zellgift, wird deshalb in der Medikamentenerprobung gar nicht zum Tierversuch zugelassen und schädigt als Zellgift alle Organe und Systeme. Es ist ebenso ein Speichergift, das heißt, es kann vom Körper nur unwesentlich ausgeschieden werden und reichert sich an.
Wir bitten Sie dringendst endlich diese Vorgabe der höheren Behörden zu erfüllen.
​Hier unsere weiteren Forderungen für die Gesundheit, falls Ihnen diese etwas wert ist:
http://arbeitsgruppeschwermetalle.blogspot.com/2016/01/politische-initiativen.html​


7 Jul 2021
Slowenien beschließt schrittweisen Amalgam-Ausstieg bis 2030
Slowenien veröffentlicht einen nationalen Plan, der den Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam bis 2030 in drei Schritten vorsieht:
Bis zum 1. Januar 2025 wird die Verwendung von Amalgam bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16 und 25 Jahren auslaufen.
Bis zum 1. Januar 2027 wird die Verwendung von Amalgam bei Prämolaren (Backenzähne Nr. 4+5) der Allgemeinbevölkerung auslaufen.
Bis zum 1. Januar 2030 wird die Verwendung von Amalgam generell auslaufen. Ab 2030 werden Amalgamfüllungen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen verwendet.
Die gesetzlichen Krankenkassen werden alternative Füllungen (Komposite) anstelle von Amalgam erstatten, mit einer Einschränkung für Patienten, die in den letzten zwei Jahren keinen Zahnarzt aufgesucht haben. Das öffentliche Gesundheitssystem wird bis Ende 2022 dahingehend angepasst.
Dieser Plan ist ein großartiges Beispiel dafür, wie selbst Länder, in denen viel Amalgam verwendet wird, den Ausstieg aus dem Amalgam schrittweise umsetzen und die Interessen der Zahnärzte berücksichtigen können.


Bundeswehr und Amalgam  5 Sep 2021
Auf eine Anfrage an den PIZ Sanitätsdienst bezüglich der Verwendung von Amalgam in der Bundeswehr und möglichen Zuzahlungen bei Kompositfüllungen, haben wir folgende Rückmeldung erhalten:
„Im Fachbereich der Zahnmedizin der Bundeswehr werden die zugelassenen plastischen Füllungsmaterialien indikationsbezogen und entsprechend der Produktbeschreibungen nach entsprechender Aufklärung verwendet.
Auch im Seitenzahnbereich werden grundsätzlich Kompositmaterialien verwendet, diese können im Rahmen der sog. unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV) unentgeltlich beansprucht werden.“
https://www.ig-umwelt-zahnmedizin.de/amalgam/bundeswehrzahnaerztinnen-behandeln-grundsaetzlich-amalgamfrei/


Bonner Amalgam-Erklärung (2021)

Fragen an die Parteien zur Bundestagswahl 2021
Gemeinsame Forderung an die Bundesregierung nach einem Beschluss zum generellen Ausstieg*aus der Verwendung von Amalgamfüllungen in der Zahnmedizin bis spätestens 2025 und die Anpassung der Erstattungen der gesetzlichen Krankenkassen auf alternative Füllungsmaterialien.

Über 50 NGOs und Expert:innen fordern einen Beschluss zum generellen Ausstieg aus der Verwendung von Amalgamfüllungen bis 2025 und die Anpassung der Erstattung gesetzlicher Krankenkassen auf alternative Standardmaterialien. Unterstützen Sie diese Forderung?


Position der Bundeszahnärztekammer, Juni 2018
zur EU-Quecksilberverordnung Verordnung (EU) 2017/852 


Europarat fordert Amalgam-Verbot   
Aktualisiert: 07 März 2021
Nachdem Norwegen vor drei und Schweden vor gut zwei Jahren mit gutem Beispiel vorangegangen waren, fordert nun der Europarat nach einer Parlamentarischen Versammlung am 27. Mai 2011 die Einschränkung oder das Verbot von Amalgam als Material für Zahnfüllungen. Und das, obwohl uns von offizieller Seite seit annähernd 200 Jahren erzählt wird, wie harmlos Amalgam sei.

Amalgam war schon immer umstritten
Amalgam, die quecksilberhaltige Zahnfüllung ist umstritten – und zwar schon seit sie im Einsatz ist. Die ersten Zahnfüllungen aus Amalgam wurden bereits Anfang des 19. Jahrhunderts gelegt. Kurz darauf fand in den USA die erste Diskussion darüber statt, ob Amalgam in den Zähnen nun gesundheitliche Schäden verursachen könne oder nicht – mit der Konsequenz, dass Amalgam für Zahnfüllungen vorübergehend verboten wurde.

In Deutschland diskutierte man das Thema Amalgam ähnlich hitzig, allerdings erst in den 1920er Jahren zum ersten Mal. Bis heute konnte sich die Wissenschaft nicht einigen, ob Amalgam in Zahnfüllungen nun zu chronischen Gesundheitsbeschwerden führen kann oder nicht.

Im Februar 2009 einigten sich die Umweltminister der Vereinten Nationen bei ihrem Treffen in Nairobi darauf, ab spätestens 2013 weltweit kein Quecksilber mehr zu verwenden, da es ein tödliches Gift ist. Der Beschluss soll in eine Verordnung umgesetzt werden, die 2011 in Nairobi beim Treffen des UNEP-Verwaltungsrates (UN-Umweltprogramm) beschlossen werden soll. Entscheidend war, dass die USA ihre bisherige Blockade eines Quecksilberverbotes aufgegeben hatten.
Quecksilber aus Amalgam wird im Körper gespeichert

Unbestritten ist, dass Quecksilber aus Amalgam-Zahnfüllungen in die Mundluft diffundiert und dann entweder über kontaminierten Speichel geschluckt oder über die Atmung ins Gehirn gelangt. Das geschluckte Quecksilber wird teilweise wieder ausgeschieden, teilweise jedoch auch in den Nieren, der Leber oder im Fettgewebe eingelagert.

In den genannten Organen – einschliesslich des Gehirns – bleibt das Quecksilber mit einer Halbwertszeit von zwanzig Jahren gespeichert. Da auch Nerven von Fettgewebe umgeben sind, wären die dem Amalgam unterstellten neurotoxischen Auswirkungen kein Wunder. Die bis heute (nach offiziellen Massstäben) ungeklärte Streitfrage jedoch ist, ob die auf diese Weise aufgenommenen Quecksilbermengen die Gesundheit nun beeinträchtigen können oder nicht.

Seltsamerweise empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das man ohne weiteres als schulmedizinisch orientiert bezeichnen könnte, bei Schwangeren und Nierengeschädigten auf die Verwendung von Amalgam zu verzichten. Das Lager scheint also auch in sich gespalten zu sein.
Amalgam-Hersteller wusste über die Gefahren Bescheid

Das Gutachten der Uni Kiel hatte ganz am Rande noch ergeben, dass bereits im Jahre 1955 ein Mitarbeiter der Degussa AG intern vor den Gefahren des Amalgams gewarnt haben soll, so dass man davon ausgehen konnte, dass die Firma von jenen Risiken unterrichtet war, denen alle Menschen ausgesetzt sind, sobald sie mit Amalgam behandelt werden.

Trotz dieses Verdachts auf Fahrlässigkeit wurde letztendlich keine offizielle Anklage erhoben und das Verfahren nach den oben erwähnten Zahlungen beigelegt.

Wirksame Ausleitungsmethode wird unterschlagen
Die heute wirksamste Methode zur Quecksilber-Entgiftung (DMPS, DMSA) wurde nicht untersucht, statt dessen liess man zu, dass ein Teil der Testpersonen eine Entfernung des Amalgams über sich ergehen liess, ohne dass man ihnen eine anschliessende WIRKSAME Quecksilber-Ausleitung empfohlen hätte – was vom ethischen Gesichtspunkt aus betrachtet kaum vertretbar ist.



Haus und Grund Württemberg 9/2013 
Pressemitteilung vom 17.07.2013
Ab 1. Dezember 2013 gilt niedrigerer Grenzwert für Blei in Trinkwasser
Haus & Grund: Eigentümer sollten bleihaltige Trinkwasserleitungen austauschen
Ab dem 1. Dezember 2013 gelten strengere Vorgaben für den zulässigen Bleigehalt in Trinkwasser. Hauseigentümer sollten daher rechtzeitig alte Trinkwasserleitungen aus Blei austauschen lassen, rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Bleirohre können noch in Häusern installiert sein, die vor 1973 in Nord- und Ostdeutschland gebaut wurden. In Süddeutschland wurden Bleirohre zum Transport von Trinkwasser aus gesundheitlichen Gründen bereits 1878 verboten.
Laut Trinkwasserverordnung liegt ab kommenden Dezember der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter. Dieser Grenzwert muss an den Stellen eingehalten werden, an denen Trinkwasser entnommen werden kann. Wird der Grenzwert nicht eingehalten, darf das Wasser nicht mehr getrunken werden. Haus & Grund weist darauf hin, dass Vermieter, die ihren Mieter vorsätzlich oder fahrlässig bleiverseuchtes Trinkwasser zur Verfügung stellen, eine Straftat begingen.
Eigentümer, die sich nicht sicher sind, ob ihr Gebäude betroffen ist, sollten durch eine Probeentnahme und eine Laboruntersuchung den Bleigehalt prüfen lassen. Nach Angaben von Haus & Grund kommen Rohrsanierungen in der Regel nicht in Frage. Die Bleirohre müssten ausgetauscht werden.
https://www.haus-und-grund-mannheim.de/presse_991.iframe,1.html


EU-Quecksilber-Verordnung 2017/852 vom 17. Mai 2017, Artikel 10.3, Dentalamalgam:
Bis zum 1. Juli 2019 muss jeder Mitgliedstaat einen nationalen Plan mit den Maßnahmen vorlegen, die er zu ergreifen beabsichtigt, um die Verwendung von Dentalamalgam schrittweise zu verringern. Von Florian Schulze, IG Umwelt Zahn Medizin, gemeinnützige UG (mbH)
https://www.ig-umwelt-zahnmedizin.de/wp-content/uploads/Strategiepapier_Dentalamalgam_2019-2.pdf


Deutsche Forschungsgemeinschaft 
D-53175 Bonn 
Telefon: ++49/228/885-1 
postmaster@dfg.de 
Internet: http://www.dfg.de

Denkschrift von Helmut Greim u.a. 
Bereits im Jahre 1975 hatte die Deutsche Forschungsgemeinschaft in einer Denkschrift einen Ausbau der Toxikologie in Deutschland gefordert. Positive Auswirkungen waren jedoch nur von kurzer Dauer. Im Laufe der letzten 10 Jahre hat sich die Zahl der Universitätsinstitute von 20 auf die Hälfte, d.h. 10 vermindert. Bis auf zwei werden die Institutsleiter innerhalb der nächsten 5 Jahre emeritiert, und es ist zu befürchten, daß weitere Institute umgewidmet oder geschlossen werden. Wenn dieser Trend nicht aufgehalten wird, muß damit gerechnet werden, daß innerhalb weniger Jahre das Fach an den deutschen Universitäten nicht mehr existent sein wird. Um auf diese Situation aufmerksam zu machen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, werden die Entwicklung der Toxikologie in den vergangenen 25 Jahren dargestellt sowie die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben des Faches in Forschung und Lehre beschrieben. Daraus ergibt sich folgendes: 1. Die primäre Aufgabe der Toxikologie besteht darin, eine wissenschaftlich abgesicherte Analyse des gesundheitlichen Risikos einer Exposition der Bevölkerung und an Arbeitsplätzen gegenüber Chemikalien zu schaffen. Ohne diese wissenschaftlich begründete Risikoabschätzung würde die Diskussion um die Gesundheitsgefährlichkeit von Chemikalien interessengebundenen oder selbsternannten Fachleuten überlassen, was weder der Wahrheitsfindung noch der Akzeptanz der Bevölkerung für moderne Technologien dienlich wäre. Damit ist die Toxikologie in einer modernen Industriegesellschaft unverzichtbar ...
Der Schutz der Gesundheit des Menschen steht im Vordergrund des Interesses.


Bei diesem Fernsehfilm sind die Kommentare deaktiviert:
Wie gefährlich ist Aluminium wirklich? | Faszination Wissen | Doku | BR
Im Tierversuch Gehirn- und Nervenschäden. Die Tiere finden sich nicht mehr zureckt. 
Bei Kindern Nervenprobleme und Probleme der Mineralisierung der Knochen 
Über Alu muss noch viel geforscht werden, ungefährlich ist es nicht, also verzichten.
https://www.youtube.com/watch?v=tuGDPHhg1yU


Europäische Kommission präsentiert Entwurf einer Machbarkeitsstudie für ein generelles Amalgam-Verbot in Europa  - 08. 02.2020 von IG Umwelt Zahn Medizin, Florian Schulze
Gemeinnützige Interessengemeinschaft für umweltbedingten Gesundheitsschutz

Die Europäische Kommission präsentierte ihren Berichtsentwurf über die Machbarkeit eines europäischen Amalgamverbots auf einem Workshop mit Interessenvertretern und Vertretern der Mitgliedsstaaten in Brüssel. Die Empfehlung lautet, Amalgam so schnell wie möglich zu verbieten, vorzugsweise im Jahr 2025!
Die Europäische Kommission wird ihren Abschlussbericht in diesem Frühjahr fertig stellen – und muss ihre offizielle Empfehlung an das Europäische Parlament bis Juni vorlegen. Wir erwarten, dass der Abschlussbericht ebenfalls das Ende des Amalgams bis 2025 empfiehlt, aber wir haben dann noch die Herausforderung, diese Empfehlung durch das Parlament und den europäischen Rat zu leiten. Zum Abschluss des Workshops haben die Europäische Kommission und ihre Berater Folgeinformationen angefordert. Um unsere Position weiter zu stärken haben wir daher insgesamt 14 Dokumente mit wissenschaftlichen Belegen verfasst.
https://www.ig-umwelt-zahnmedizin.de/aktuelles/europaeische-kommission-praesentiert-entwurf-einer-machbarkeitsstudie-fuer-ein-generelles-amalgam-verbot-in-europa-vor/


Resolution zum Zahnfüllstoff AMALGAM  (sehr gutes Papier) 
Wir fordern Bundesgesundheitsministerin Fischer auf, angesichts der Beweisfülle für die Gesundheitsschädlichkeit von Amalgam, das bei Patienten als Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen verwendet wird, ein unverzügliches Verkehrsverbot für diesen Zahnfüllstoff zu erlassen und damit dem Leiden und Sterben von Millionen amalgamgeschädigten Menschen – gemäß ihrem Ministereid „Schaden vom Volke abzuwenden“ – ein Ende zu bereiten. (Bundesgesundheitsministerin Fischer beim Kongress „Gesundheitstag 2000“ in Berlin am 4.6.00 überreicht)
Grundsätzlich gibt es keinen Wirkungsschwellenwert für Hg.
Von: Politischer Arbeitskreis von Patienten-Initiativen Umwelterkrankter in Zusammenarbeit mit Umweltverbänden, Ärzten, Wissenschaftlern, Juristen und Politikern 
Kontaktadresse: Herzog-Arnulf-Straße 43, D-85604 Zorneding bei München
http://www.bnz.de/amalgam/resolution_bnz.pdf 


Die SPD hat am 9. Juni 1999 ein sehr gutes Papier geschrieben, schweigt sich in der Öffentlichkeit aber darüber aus. Vor allem die Neurotoxizität der Metalle wird von Politikern, Ärzten und Selbsthilfeorganisationen vehement verleugnet, obwohl in dem SPD-Papier gute Forscher zu Wort kommen: http://www.amalgam-informationen.de/dokument/umwelt02.pdf


Das Bundesministerium für Gesundheit (139-seitige Untersuchung) 
Haltbarkeit von Zahnamalgam im Vergleich zu Kompositkunststoffen 
Dies Ministerium macht eine Wirtschaftlichkeitsstudie und reduziert dabei die gesundheitlichen Auswirkungen von Quecksilber zu " individuellen Sicherheitsbedenken von Patienten". Und das nach Erscheinen der Tübinger Amalgamstudie. 
Vorliegender HTA-Bericht verfolgt die Methodik eines systematischen Literaturreviews. 
" In dem Suchzeitraum wird keine Publikation zu Kosten oder zur Kosten-Effektivität von Amalgam- und Kompositfüllungen für Deutschland gefunden." Also nur ausländische Studien.
"So werden Amalgamfüllungen in Schweden seit 1999 von dem öffentlichen Gesundheitswesen aus Gründen des Umweltschutzes nicht mehr finanziert, die Kosten sind von den Patienten voll zu 
tragen."
"Eine höhere Effektivität eines Füllmaterials kann auch höhere Kosten im Sinn der Wirtschaftlichkeit rechtfertigen. Der Bericht geht daher der Frage der Kosten-Effektivität von direkten Amalgamfüllungen im Vergleich zu direkten Kompositfüllungen nach. "
"Eine Einschränkung oder gar ein Verbot der Verwendung von Amalgam könnte laut einer CEDEntschließung die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems beeinträchtigen und Auswirkungen auf die Fähigkeit einzelner Patienten haben, für ihre Zahngesundheit aufzukommen."https://portal.dimdi.de/de/hta/hta_berichte/hta224_bericht_de.pdf


EU verbietet Amalgam für Kinder und Schwangere: Was das für Ihre Zahnfüllung bedeutet  Donnerstag, 28.06.2018, 08:38
Ab Juli gibt es eine neue EU-Verordnung zu Amalgam. Zahnärzte dürfen das Material dann nicht mehr bei Jugendlichen unter 15 Jahren, schwangeren und stillenden Frauen verwenden. Und was sollten Erwachsenen tun, die bereits eine Amalgam-Füllung haben? FOCUS Online hat einen Zahnarzt gefragt.....
FOCUS Online: Seit Juli darf Amalgam nicht mehr als Zahnfüllung bei schwangeren und stillenden Frauen sowie Jugendlichen unter 15 Jahren verwendet werden. Wieso?
Jochen H. Schmidt: Wegen seines Quecksilbergehalts ist Amalgam schon lange umstritten. Die meisten Praxen bieten deshalb seit längerem solche Füllungen gar nicht mehr an. In der Regel erhält der Patient schon heute als Kassenleistung einfache Kunststoff- oder Zement-Ausführungen. Die EU-Verordnung hat das Ziel, die Quecksilber-Nutzung nun europaweit noch mehr einzugrenzen.
Besonders für Schwangere kann aus den Füllungen austretendes Quecksilber Folgen haben. Beim Ungeborenen kann es zu Entwicklungsverzögerungen des Gehirns, des peripheren Nervensystems und zu Schädigungen der Niere führen. ...
https://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/zaehne/amalgam-verbot-was-das-fuer-ihre-fuellungen-bedeutet_id_9169518.html


Bundeskabinett beschließt Impfpflicht gegen Masern: Was sagen die Bundesbürger?https://www.youtube.com/watch?v=YtfhvIIJBWg


In den 1990er Jahren ergaben Studien in mehreren nordischen Ländern, dass ein Drittel der Gesamtkosten des Gesundheitssystems vermeidbar wären, wenn in der Zahnmedizin kein Amalgam mehr zum Einsatz käme. (Dr. Mutter, Laß Dich nicht vergiften, S. 29)


Da alle toxischen Metalle ubiquitär (allgegenwärtig) sind und die wissenschaftliche Faktenlage ihrer Schädlichkeit eindeutig ist, und viele Menschen schwere Symptome haben, gab und gibt es unzählige politische Initiativen gegen die Verwendung von Amalgam und anderen Schwermetallen in Medizin und Alltagstechnik. Jedoch die Interessengruppen der schwermetallverarbeitenden Industrie haben bislang jegliche Verbesserung des Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung blockiert. Dies geht bis hin zu Morddrohungen gegen Aktive und Politiker.
http://www.panap.de/aktion.htm
http://www.pain-essen.de/verein/lage.htm 
(Morddrohungen gegen aktive Mitglieder von Selbsthilfegruppen ... )


2017: Kassenärztliche Vereinigung weist Ärzte an, das DMPS nur noch an Privatpatienten zu verordnen
Eine uns bekannte Ärztin hat gesagt, dass die KV die Ärzte angewiesen hätte das DMPS nur noch an Privatpatienten oder an Kassenpatienten auf Privatrezept zu verordnen. Das DMPS ist ein ganz normal verschreibungsfähiges und verschreibungspflichtiges Medikament ohne Verordnungseinschränkungen.
Dies bestätigte sich bei mehreren Anfragen bei Sindelfinger Ärzten, die bereit waren das DMPS auf Privatrezept zu verordnen, aber unter Heucheln und Vortäuschen falscher Tatsachen sich weigerten das DMPS auf ein Kassenrezept zu verordnen, obwohl eine Aussage der AOK vorlag, dass der Arzt das DMPS bei entsprechender Diagnose auf einem Kassenrezept verordnen darf.


Ärzte werden bei falscher Verordnung von Medikamenten nicht kontrolliert 
Aussage in Telefonat mit Kassenärztlicher Vereinigung (0711/7875-0) 2018: Die Ärzte dürfen alles verordnen, was sie wollen, also wo sie dahinter stehen. Eine entsprechende Diagnose ist nicht notwendig und wird auch wegen der Anzahl der Fälle von der KV nicht überprüft. Der Arzt muss einfach nur dahinterstehen. Warum dann die Verordnung einer Schwermetallausleitung mit DMPS von der KV finanziell bestraft wird (Aussage vieler Ärzte) konnte die Dame nicht beantworten.
Beispiele: Verordnung von neurotoxischem Strontium (Protelos) ohne Vorhandensein von Osteoporose;
Spritzen von nephrotoxischem Metall Gadolinium (Kontrastmittel) ohne vorherige Information;
Verordnung von Blutdrucksenkern trotz epileptischen Anfällen und Ohnmachtsanfällen mit schweren Knochenbrüchen und mit Nierenversagen als Folge der dadurch notwendigen Schmerzmittel. Das alles wird nicht überprüft und nicht geahndet. Selbst wenn die geschädigten Patienten irgendwann die Sachlage erkennen, sind sie schon irreversibel geschädigt und oft finanziell ruiniert. Deshalb ist zur Vorsorge eine stichprobenartige Kontrolle ähnlich wie bei den Verkehrsbetrieben notwendig.

UNO


Zwar haben alle Amazonas-Anrainerstaaten 2013 die Quecksilber-Konvention (Minamata- Übereinkommen) der Vereinten Nationen unterzeichnet. Aber sie tun aus Sicht des WWF seitdem zu wenig gegen die Quecksilberkrise. Gold sollte immer aus zertifizierten Quellen stammen. Der Import von Mineralien wie Gold muss EU-weit an verbindliche Nachhaltigkeitskriterien gekoppelt werden“, so Embert (Südamerika-Referent beim WWF Deutschland). 

WHO


Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zählt Quecksilber zu den zehn besorgniserregendsten chemischen Substanzen für die weltweite Gesundheit.

Amalgam-Lügen der Mainstream-Medien


https://www.zentrum-der-gesundheit.de/amalgam-verbot-europa-ia.html

Die LINKEN klagen über zu wenig Amalgam im Munde der Patienten


In einer Stellungnahme der Linken heißt es zudem: Zahnärzte böten nur noch selten die Amalgam-Füllungen an, die von der Kasse bezahlt werden. Die Linken berufen sich hierzu auf Aussagen von Versicherten und Zahnärzten.
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/versorgungsforschung/article/838560/linke-kritisiert-regierung-sparen-zahnaerzte-amalgam.html?sh=19&h=-100753372


Europarat fordert Amalgam-Verbot

(Zentrum der Gesundheit) - Nachdem Norwegen vor drei und Schweden vor gut zwei Jahren mit gutem Beispiel vorangegangen waren, fordert nun der Europarat nach einer Parlamentarischen Versammlung am 27. Mai 2011 die "Einschränkung oder das Verbot" von Amalgam als Material für Zahnfüllungen. Und das, obwohl uns von offizieller Seite seit annähernd 200 Jahren erzählt wird, wie harmlos Amalgam sei. ...
... Im Februar 2009 einigten sich die Umweltminister der Vereinten Nationen bei ihrem Treffen in Nairobi darauf, ab spätestens 2013 weltweit kein Quecksilber mehr zu verwenden, da es ein tödliches Gift ist. Der Beschluss soll in eine Verordnung umgesetzt werden, die 2011 in Nairobi beim Treffen des UNEP-Verwaltungsrates (UN-Umweltprogramm) beschlossen werden soll. Entscheidend war, dass die USA ihre bisherige Blockade eines Quecksilberverbotes aufgegeben hatten. ...
...  Kein Amalgam für Schwangere und Nierengeschädigte
Kieler Amalgamgutachten
1997 Medizinische, insbesondere toxikologische Feststellungen
noch auszufüllen ..... 

BfArM


Seltsamerweise empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das man ohne weiteres als schulmedizinisch orientiert bezeichnen könnte, bei Schwangeren und Nierengeschädigten auf die Verwendung von Amalgam zu verzichten. Das Lager scheint also auch in sich gespalten zu sein.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte in der Degussa-Sache ein Gutachten an die Universität Kiel in Auftrag gegeben, die bei dieser Gelegenheit 10.000 wissenschaftliche Arbeiten zum Thema Amalgam auswertete und abschließend feststellte, dass Amalgam zu keinem Zeitpunkt toxikologisch unbedenklich gewesen sei.

... Im weiteren Verlauf der Degussa-Verhandlung kam es zur Vernehmung verschiedener Zahnärzte, die in ihrer Praxis bereits mehrfach mit den negativen Auswirkungen des Amalgams bei ihren Patienten konfrontiert wurden und beobachten konnten, dass Amalgamgeschädigte – in 80 Prozent der Fälle nach einer sachgemäßen Entfernung der Amalgamfüllungen und einer anschließenden Ausleitung des gespeicherten Quecksilbers aus dem Körper entweder ganz oder teilweise symptomfrei wurden.

.... Der Europarat-Abgeordnete und Repräsentant Luxemburgs Jean Huss präsentierte am 27. Mai 2011 die Begründung für diese Forderung. Darin wurden besonders zwei Punkte hervorgehoben:

1. Amalgam ist eine Gefahr für die Gesundheit:

...Amalgam ist die wichtigste Quelle der Quecksilberbelastung in den entwickelten Ländern und schädigt u. a. den Embryo, den Fötus (durch die Plazenta) und Kinder (beim Stillen). Die Belastung durch Quecksilber kann die Gesundheit von Patienten und zahnärztlichem Personal gravierend beeinträchtigen...
2. Amalgam ist eine Gefahr für die Umwelt:

...zwischen 60 und 90 Tonnen Quecksilber werden jährlich aus den Zahnarztpraxen freigesetzt und kontaminieren Europas Atmosphäre, Oberflächenwasser und Erdreich.
http://www.zentrum-der-gesundheit.de/amalgam-verbot-europa-ia.html#ixzz3yiPau7EC
Wir empfehlen dringend diesen Artikel auf der Seite Zentrum-für-Gesundheit weiterzulesen...
http://www.zentrum-der-gesundheit.de/amalgam-verbot-europa-ia.html#ixzz3yiHOBVvZ
http://www.zentrum-der-gesundheit.de/amalgam-entfernen-ia.html

Pharmaindustrie entscheidet welches Medikament verschreibungsfähig wird!


Da das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM aus Vertretern der Pharmaindustrie besteht, wundert es nicht, dass diese DMPS ablehnen, denn Amalgam darf nicht giftig sein:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/Verschreibungspflicht/76Sitzung/anlage6.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Welche Maßnahmen trifft der Staat zur Risikominderung/-vorbeugung?


Zum Schutz des Verbrauchers werden in den Lebensmitteln die zulässigen Gehalte an Kontaminanten auf gesundheitlich unbedenkliche Werte begrenzt. Dabei sind insbesondere auch empfindliche Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen. Neben rein toxikologischen Aspekten muss im Rahmen einer guten Herstellungspraxis auch bereits bei der Erzeugung von Lebensmitteln ein größtmöglicher Schutz der Bevölkerung vor einer Belastung mit Schadstoffen im Vordergrund stehen.

Von der Europäischen Gemeinschaft wurden im Jahr 2001 für den gemeinsamen Markt Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgelegt (Verordnung EG Nr. 466/2001 vom 8. März 2001). Neben anderen Stoffen sind für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber unterschiedliche Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittel aufgelistet. Die folgende Tabelle enthält in Auszügen und in verkürzter Form die Grenzwerte für einige Lebensmittel: ....

Höchstgehalte von Blei und Cadmium in ausgewählten Lebensmitteln


ErzeugnisHöchstgehalte in mg/kg
BleiCadmium
Milch0,02
Fleisch0,100,05
Fisch0,200,05
Muscheln1,501,00
Getreide0,200,10
Kleie0,20
Sojabohnen0,20
Gemüse0,100,05
Blattgemüse0,300,20
Obst0,100,05
Fruchtsäfte0,05
Tabelle 1: Höchstgehalte von Blei und Cadmium in ausgewählten Lebensmitteln

Die Höchstwerte berücksichtigen auch besondere Lebensmittel, die höhere Belastungen an Schwermetallen aufweisen wie z.B. Muscheln, Kleie oder Sojabohnen.

Höchstgehalte für Quecksilber sind ausschließlich für Fische und Fischereierzeugnisse aufgeführt, da sie bevorzugt mit diesem Schwermetall belastet sind. Generell gilt ein Quecksilbergrenzwert von 0,5 mg/kg, für bestimmte Fischarten, die aus physiologischen Gründen Quecksilber vermehrt im Gewebe speichern, beträgt der Höchstgehalt 1,0 mg/kg.

Grundsätzlich fordert die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, dass die Höchstgehalte so niedrig sein sollten, wie dies vernünftigerweise zu erreichen ist.

Impfstoffhersteller möchten geschützt werden – vor den Klagen der Eltern impfgeschädigter Kinder

In den 1980er Jahren wurden Impfstoffhersteller regelmässig von Eltern verklagt, deren Kinder nach einer Impfung entweder dauerhaft erkrankt oder gar gestorben waren. Irgendwann – nachdem sie Millionen Dollar an Schadensersatz bezahlt hatten – drohten die Impfstoffhersteller damit, die Produktion der Impfstoffe einzustellen, wenn sie nicht ab sofort von der Regierung vor derartigen Klagen geschützt würden.
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/mehrfachimpfungen-verursachen-impfschaeden.html


Wer legt fest, welche Leistungen die Krankenkassen bezahlen dürfen?



Die Leistungen hat der Gesetzgeber im fünften Sozialgesetzbuch geregelt: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt  fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Einzelnen übernommen werden. Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) ist das oberste Beschluss­g­re­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und Kran­ken­kassen in Deut­sch­land. Neben diesen vier Trägerorganisationen sind Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter antrags- jedoch nicht stimmberechtigt an allen Beratungen beteiligt.


Folgende Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind derzeit berechtigt, Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter zur Mitwirkung im G-BA zu benennen. Diese maßgeblichen Organisationen treffen die Entscheidung über die Benennung einvernehmlich im Koordinierungsausschuss der Patientenvertretung:
Der G-BA steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
https://www.g-ba.de/

Das heißt, in diesem Ausschuß stimmen keine Volksvertreter ab, sondern nur die finanziellen Nutznießer von medizinischen Behandlungen. Ärzten wird bösartigerweise nachgesagt, dass sie willige Erfüllungsgehilfen der Pharmaindustrie sind. Dazu können wir keine Aussage machen. Es ist aber einsichtig, dass diese vor allem gerne ein Folgegeschäft generieren , wie man an der Amalgamdiskussion erkennen kann.

Wer sind die Verantwortlichen?

Bundeskanzler

Bundesgesundheitsminister

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Kontakt Patientenrechte: 030/18 441-3424

Chefin des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Doris Pfeiffer
Auf Bundesebene bestehen gemäß § 77 Abs. 4 SGB V eine Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie eine Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) als oberste Beschlussgremien
https://de.wikipedia.org/wiki/Kassen%C3%A4rztliche_Vereinigung

Wie geht unser Staat gegen Fachleute vor? 


Ein unbequemer Mediziner
Neurologe Dr. Binz diagnostiziert toxische Schädigungen – dafür soll er büßen.
Mit Strafanzeigen.
http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/07/31/strafanzeige-und-das-zivilrechtliche-verfahren-gegen-dr-peter-binz-hintergruende/comment-page-1/


Forderungen der Arbeitsgruppe Schwermetalle​

  1. Vorbeugen ist – nicht nur aus Kostengründen - besser als heilen. Aufklärung über gesundheitsschädliche Stoffe sollte im Vordergrund von Politik und Krankenkassen stehen.
  2. Chelattherapie in der Krebstherapie. Ausleitung von Metallen bei der Krebstherapie. https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/a-0582-4624#N112FB
  3. Gesetzesänderung SGB V §12: …; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“, aber auch keine potentiell toxischen Schwermetalle enthalten. Die Ursachenvermeidung, -findung und –entfernung hat absoluten Vorrang vor Symptombehandlung. Weil dies kostengünstiger ist und die Würde des Menschen unantastbar ist.
  4. Gesetzesänderung § 2 SGB V: Leistungen (1) …. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der „wissenschaftlichen“ Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschrift zu berücksichtigen.
  5. Die Messdaten des Wirtschaftskontrolldienstes von Metallbelastungen werden gesammelt, nach einzelnen Lebensmitteln statistisch ausgewertet und der Öffentlichkeit leicht und kostenlos zugänglich gemacht.
  6. Aufnahme des aktuellen Forschungsstandes in den Lehrplan der Schulen und Universitäten, um die Eigenverantwortlichkeit zu ermöglichen und um sensiblen Patienten ein Überleben zu ermöglichen.
  7. Die Krankenkasse bezahlt alle fünf Jahre eine Messung der zwanzig wichtigsten Metalle. Diese werden mit Daten von Völkern verglichen, die noch nie Amalgam verarbeitet haben.
  8. Absolutes Amalgamverbot, Verbot der Verwendung von toxischen Metallen im medizinischen Bereich. Insbesondere Impfungen sollten keine Aluminium-, Lithium-, Strontium-, oder sonstige toxischen Metallverbindungen und auch kein Formaldehyd enthalten.
  9. Analog dem finnischen Vorgehen werden alle Kinder in der Schule mit Birkenzuckerkaugummis versorgt. Dies hat in Finnland Karies auf ein Minimum reduziert.
  10. Vor dem Einbringen von anderen schwermetallfreien Zahnersatzstoffen sollten Allergietests durchgeführt werden.
  11. Die Messung der Schwermetallbelastung und die Ausleitung aus dem menschlichen Körper nach Mobilisation durch DMPS oder einem anderen wissenschaftlich anerkannten Verfahren sollte von der Krankenkasse auch bei chronischen Vergiftungen bezahlt werden. Da die Metalle inzwischen ubiquitär (allgegenwärtig) sind, sollte diese Ausleitung einmal im Quartal von der Krankenkasse als Vorsorge bezahlt werden. Bei bereits kranken Menschen nach den Maßgaben der führenden Forscher und Ärzte entsprechend öfters.
  12. Alle Patienten sollten über alle Inhaltsstoffe von Medikamenten aufgeklärt werden, da viele Medikamente und Hilfsstoffe Schwermetalle enthalten.
  13. Das Studium der Medizin sollte den neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung beinhalten und in die Praxen getragen werden. Dies ist bisher in keinster Weise der Fall. Beispiele aus den Jahren 2004 bis 2016: Leberarzt in Böblingen: "Arsen soll leberschädlich sein? Das glaub ich nicht". Chefnephrologe im Krankenhaus Sindelfingen: "Kupfer (bzw. sein Oxid Grünspan) soll nierenschädlich sein? Hab ich noch hie gehört...". Chefnephrologe im Krankenhaus Sindelfingen: "Überdosis Kupferoxid (Grünspan) hat keinen Einfluss auf die Nieren und damit den Blutdruck". Hautarzt: "Nickel ist nur auf der Haut schädlich, wenn man es mit der Nahrung innerlich aufnimmt ist es nicht schädlich".
  14. Ausweitung der toxikologischen Forschung bezüglich Schwermetallen statt Schließung der Institute.
  15. Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten von deutschen Universitäten. Die zuständigen Professoren der Universitäten sind schlicht und einfach nicht auffindbar​ oder es gibt keine Forschung. ​
  16. Dimaval-Kapseln von der Rezeptpflicht befreien, solange die Ärzte nicht hinreichend ausgebildet sind.
  17. Anscheinend hat die KV den Ärzten vorgeschrieben das Dimaval nur noch Privatpatienten auf Kassenrezept aufzuschreiben. Dies ist eine ungebührliche und ungesetzliche Einmischung in die ärztliche Autonomie. Wir bitten um Beendigung dieser Anordnung.
  18. Kunststoffe als Zahnersatz sollten mit LTT getestet und auch bezahlt werden, da der bisher bezahlte Epicutan-Test nicht für die Realität aussagekräftig ist.
  19. Das Unterlassen der Entfernung des Lötfettes von Kupferwasserleitung durch Installateure wird mit Haft bestraft, da es für sensible Menschen lebensbedrohlich sein kann. Eine Entfernungspflicht gibt es schon, aber ohne Konsequenzen.
  20. Behandlungsvertrag mit niedergelassenen Ärzten analog der schriftlichen Vereinbarung bei den Wertpapiergeschäften. Hier kann der Wille des Patienten niedergelegt werden und eine Behandlung mit Metallen ausgeschlossen werden.
  21. Jeder Arztbesuch wird schriftlich festgehalten, die PatientInnen unterzeichnen. Festgehalten werden Symptome, Diagnose und Medikation.
  22. Die ärztlichen Verordnungen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung bislang nicht kontrolliert. Eine stichprobenartige Kontrolle ist jedoch notwendig, damit falsche Verordnungen und irreparable Gesundheitsschäden vermieden werden können. Patienten dürfen nicht als unfreiwillige Testpersonen für Medikamententests missbraucht werden.
  23. Durchführung von ​Metallmessungen nach Mobilisation mit DMPS um eine Statistik im Bevölkerungsquerschnitt erstellen zu können. ​
  24. Sofortiger Stopp der Glyphosatausbringung. Dies Mittel enthält als nicht genehmigungspflichtigen Beistoff das ​hoch​toxische Metall Arsen.
  25. Festlegen von verbindlichen Grenzwerten der Metallmessung nach Mobilisation mit DMPS. Eine andere, vergleichbare Methode gibt es in Deutschland nicht.​



Resolution zum Zahnfüllstoff AMALGAM (überreicht am 4.6.00) 

Wir fordern Bundesgesundheitsministerin Fischer auf, angesichts der Beweisfülle für die Gesundheitsschädlichkeit von Amalgam, das bei Patienten als Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen verwendet wird, ein unverzügliches Verkehrsverbot für diesen Zahnfüllstoff zu erlassen und damit dem Leiden und Sterben von Millionen amalgamgeschädigten Menschen – gemäß ihrem Ministereid „Schaden vom Volke abzuwenden“ – ein Ende zu bereiten. (Bundesgesundheitsministerin Fischer beim Kongress „Gesundheitstag 2000“ in Berlin am 4.6.00 überreicht) Quecksilber (Hg) – auch in Zahnamalgam, aus dem ständig Hg freigesetzt und vom menschlichen Organismus aufgenommen wird - gehört zu den Gefahrstoffen. Die Gefahrstoffverordnung bezeichnet Quecksilberverbindungen als „sehr giftig“. (1) Als „sehr giftig“ werden gemäß § 4 Ziff. 6 der Gefahrstoffverordnung Stoffe bezeichnet, die „in sehr geringen Mengen bei Einatmen oder Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.“ (2) Grundsätzlich gibt es keinen Wirkungsschwellenwert für Hg, unterhalb dessen toxische Wirkungen ausgeschlossen sind, da die individuelle Empfindlichkeit gegenüber Hg äußerst verschieden ist. Die Hg-Abgabe aus Amalgamfüllungen liegt z.T. aber sogar weit über den von erklärten Amalgambefürwortern, wie WHO und internationale Gesundheitsbehörden, festgesetzten Grenzwerten. (3) Für die Konzentration in den Hauptzielorganen von im menschlichen Organismus akkumulierendem Quecksilber aus Amalgamfüllungen – Gehirn und Nieren – existieren, wie u.a. von WHO und deutschen Gesundheitsbehörden eingestanden, nicht einmal Grenzwerte. (4) Das toxische Risiko nimmt durch die in ca. 80% der Fälle – d.h. millionenfach! – fehlerhafte Anwendung des Amalgams und der daraus resultierenden erhöhten HgFreisetzung drastisch zu. Diese unsachgemäße Verarbeitung ist z.T. in der äußerst knappen Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen begründet. Obwohl für eine korrekt gelegte Amalgamfüllung mindestens 45 Minuten erforderlich sind, werden von frei praktizierenden Zahnärzten aus Rentabilitätsgründen in der Regel nur 10 Minuten dafür angesetzt. (5) Der Amalgamhersteller Dentsply Caulk gibt in seiner Gebrauchsinformation für Amalgam von 3/97 an, dass das in Amalgam enthaltene Quecksilber u.a. als „Nephrotoxin und Neurotoxin“ agieren kann. In der wissenschaftlichen Literatur ist die Gesundheitsschädigung durch Amalgam in ca. 17.000 Publikationen dokumentiert. (6) Das sind weit mehr Veröffentlichungen als zu jeder anderen Erkrankung. Allein das „Kieler Amalgam-Gutachten 1997“, erstellt von der Amalgamlobby aus Politik, Zahn-/Ärzteschaft und Pharmaindustrie politisch und wirtschaftlich unabhängigen Wissenschaftlern am Institut für Toxikologie der Universität Kiel, zitiert aus Hunderten von wissenschaftlichen Veröffentlichungen zur Quecksilbervergiftung durch Amalgam. (7) Zahlreiche Einzelstudien jüngerer Zeit belegen sämtlich den grundsätzlichen Ursachenzusammenhang zwischen Zahnamalgam und Erkrankungen. (8) (9) (10) (11) (12) Die Studie des Hygiene-Instituts der Universität Düsseldorf (10) wurde sogar vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) gefördert. In einem Info heißt es diesbezüglich: „Forschungserfolg: Erstmals Hinweise über Entstehung von Autoimmunkrankheiten“. (13) Trotzdem wurden von den Bundesbehörden keine Maßnahmen ergriffen, um die Bevölkerung vor Quecksilber aus Amalgamfüllungen als einem nun erkannten Auslöser von Autoimmunkrankheiten zu schützen. Der Bundesverband der Beratungsstellen für Umweltgifte (BBFU) hat ca. 50.000 bundesdeutsche Amalgamschadensfälle dokumentiert. (14) Allein der Internist und Toxikologe Dr. Max Daunderer behandelte über 20.000 amalgamgeschädigte Personen und dokumentierte seine Erfahrungen in wissenschaftlichen Publikationen. Den Bundesgesundheitsbehörden liegen zahlreichste Schadensmeldungen vor. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main bearbeitete in ihrem Verfahren gegen den Amalgamhersteller Degussa 1.500 Schadensfälle und stellte aufgrund ihrer umfassenden Ermittlungen in ihrer Verfügung vom 31.05.1996 fest, „dass Zahnamalgam auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch generell geeignet ist, in einer relevanten Anzahl von Fällen die Gesundheit von Amalgamträgern zu schädigen.“ (15) An den Fortbildungszentren verschiedener deutscher Zahnärztekammern fanden seit Anfang der 80er Jahre regelmäßig Fortbildungsseminare statt zu den Themen: „Diagnostik der Amalgam-Intoxikation“ und „Therapie der Amalgam-Intoxikation“. (16) Die ehemalige niedersächsische Umweltministerin Griefahn forderte in einem Schreiben an den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Seehofer vom 23.11.1994 ein Amalgamverbot aufgrund der „vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Gefährlichkeit der Amalgame als Zahnersatzstoff“. Der Deutsche Bundesrat forderte in einer Entschließung vom 29.4.1994 die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Verwendung von Quecksilber „auf das unbedingt notwendige Maß reduziert“ wird und führte zur Begründung aus: „Quecksilber und fast alle seine Verbindungen sind für Mensch und Umwelt gefährlich. Nach ihrer Aufnahme führen sie beim Menschen zu chronischen Erkrankungen der Nieren und zu irreversiblen Nervenschädigungen. (...) In zahlreichen Anwendungsgebieten ist die Verwendung von Quecksilber und seinen Verbindungen daher rückläufig oder bereits verboten. (...) In anderen Bereichen wie der Zahnheilkunde werden aber weiterhin große Mengen von Quecksilber in Form von Amalgamfüllungen als Regelversorgung eingesetzt. Aus dieser Anwendung gelangt Quecksilber sowohl in den menschlichen Organismus als auch in die Umwelt. (...) Die Belastung der Durchschnittsbevölkerung wird etwa zur Hälfte durch Amalgamfüllungen verursacht. Verbote des Einsatzes gamma-2-haltiger Amalgame oder Beschränkungen bei der Anwendung von Amalgam bei bestimmten Bevölkerungs- und Risikogruppen (...) sind als Maßnahmen unzureichend.“ (17) Das Bundesgesundheitsamt (BGA) widerrief 1992 die Zulassung gamma-2-haltiger Silberamalgame aufgrund schlechter werkstofflicher Eigenschaften und der daraus u.a. resultierenden erhöhten Hg-Freisetzung. In einem Schreiben des BGA an die pharmazeutischen Unternehmer (Amalgamhersteller) vom 28.01.1992 (Unterzeichner: Dr. J. Beckmann) wurde dazu u.a. ausgeführt: „Auf der Basis der hier vorliegenden Unterlagen und Erkenntnisse hält es das Bundesgesundheitsamt nicht für vertretbar, die o.g. Arzneimittel [„gamma-2-haltige Amalgame als zahnärztliche Füllungswerkstoffe“ – unsere Anmerk.] weiterhin zu verwenden, (...) da bei diesen Arzneimitteln der therapeutische Nutzen die Risiken nicht vertretbar erscheinen lässt.“ Damit wird deutlich, dass die bis 1992 verneinten Risiken bzgl. gamma-2-haltiger Amalgame durchaus bestanden und auch weiterhin bestehen, da gamma-2-haltige Amalgame zwar seit 1992 in Deutschland nicht mehr hergestellt werden, sich aber noch zuhauf in den Zähnen der Bevölkerung befinden und – wie von der Gesundheitsbehörde eingestanden – ein unvertretbares medizinisches Risiko darstellen. Zudem gelangen diese in Deutschland verbotenen gamma-2-haltigen Silberamalgame und sogar das noch risikoreichere Kupferamalgam durch eine Hintertür der europäischen Politik wieder in deutsche Zahnarztpraxen und somit in die Münder deutscher Bürger. Aufgrund der EUGesetzgebung dürfen nämlich auch in einem anderen EU-Land zertifizierte Produkte nach Deutschland (oder andere EU-Länder) importiert und dort verwendet werden. So zum Beispiel das KupferAmalgam der schweizerischen Firma PD Produits Dentaire, zertifiziert in England mit der Kennzeichnung CE 120. Damit ist die nach EG-Richtlinien eingeführte CE-Kennzeichnung von Medizinprodukten, die laut Bundesministerium für Gesundheit für Qualität und Sicherheit steht (18), eine Farce. Auch in anderer Weise ist grundsätzlich die Qualität von Dentallegierungen – darunter Amalgam - , was die Sicherheit für den Verbraucher betrifft, anzuzweifeln. Dentallegierungen werden fast ausschließlich von den Herstellern selbst geprüft und nicht durch die Gesundheitsbehörden oder unabhängige Institutionen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) konnte auf Anfrage keine Auskunft über Risiken von Dentallegierungen erteilen und verwies auf Prüfverfahren der Hersteller. (19) Von der in erster Linie profitorientierten Pharmaindustrie ist indes eine seriöse, kritische Prüfung nicht zu erwarten. Somit vernachlässigen die Gesundheitsbehörden ihren gesetzlichen Auftrag im Hinblick auf den Verbraucherschutz. Das BfArM nannte in seinem Bescheid an die Pharmazeutischen Unternehmer (Amalgamhersteller) vom 31.3.1995 (Unterzeichner: Dr. A. Thiele) – nun die angeblich risikoärmeren gamma-2-freien Amalgame betreffend – ausdrücklich "die chronischen Intoxikationen – wie sie im Niedrigdosisbereich durch AmalgamFüllungen auftreten können." Weiter führte das BfArM in diesem Bescheid aus: „Da Quecksilber im Organimus kumuliert, können aufgrund erhöhter Belastungen biologische Veränderungen entstehen." Ferner ordnete die Behörde im gleichen Schriftsatz an, im Zusammenhang mit der Erhöhung der Hg-Aufnahme beim Legen und Entfernen von Amalgamfüllungen in den Gebrauchsinformationen für Amalgam den Satz „Hiermit ist kein Risiko verbunden“ ersatzlos zu streichen. Das BfArM geht also davon aus, dass ein solches Risiko durchaus besteht. Dass es dem BfArM hierbei nicht um bloße Vorsorge im Hinblick auf lediglich befürchtete, aber nicht nachgewiesene Gefahren ging, ergibt sich eindeutig aus der zusammenfassenden, ausdrücklich unter Bezugnahme auf den „derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand“ formulierten Begründung des Bescheids: „Die Angaben bzw. Hinweise der Anordnungen (...) sind zur umfassenden Information des Zahnarztes und Patienten erforderlich, um bei der Anwendung von gamma-2-freien Amalgamen eine Gefährdung gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 a) AMG zu verhüten.“ Auch in dem in gleicher Sache ergangenen Widerspruchsbescheid vom 21.7.1995 (Unterzeichner: Domeyer) wies das BfArM nochmals auf „die möglicherweise ernsten Gefahren aufgrund der mit der Anwendung von Amalgamen einhergehenden Quecksilberbelastung...“ hin. Die Bundesbehörde weiß demnach positiv von der erheblichen Gesundheitsgefährdung durch Amalgam, ohne indes die Bevölkerung darüber zu informieren, geschweige denn bisher ein Amalgamverbot erlassen zu haben. Da die mit den genannten Bescheiden ergangenen Anordnungen sich nur an die Amalgamhersteller zur Erstellung der Gebrauchs- und Fachinformation richteten, welche die Patienten aber niemals zu Gesicht bekommen, wird damit die Information der Patienten nicht sichergestellt. Inzwischen fand die „Amalgam-Intoxikation“ auch Aufnahme in den im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellten kassenarztrechtlichen Diagnosekatalog, den Diagnosenthesaurus ICD-10 zur Kennziffer T 88.7, und zwar ausdrücklich als „unerwünschte Nebenwirkung“ „bei ordnungsgemäßer Verabreichung“. (20) (21) Zur Anwendung dieses Diagnoseschlüssels sind alle Kassenärzte verpflichtet. Trotz der somit amtlich anerkannten medizinischen Tatsache der Amalgam-Intoxikation wird die Bevölkerung weiterhin nicht über die Gefährdung aufgeklärt und Kassenpatienten werden weiterhin zwangsvergiftet. Sowohl der/die Bundesgesundheitsminister/in, die Gesundheitsbehörden und gesetzlichen Krankenkassen als auch die Zahn-/Ärzteschaft und Amalgamhersteller sind gesetzlich verpflichtet, Patienten über sämtliche Risiken von Arzneimitteln/Medizinprodukten aufzuklären und alles Erforderliche zum Schutz von Patienten zu unternehmen. Die Aufklärung muss nicht nur die von Lobbyverbänden oder auf andere Weise propagierten Mehrheitsanschauungen der Wissenschaft umfassen, sondern auch jede nicht völlig abseitige wissenschaftliche Warnung. Kritische wissenschaftliche Stimmen bzgl. Amalgam gibt es indes – wie dargelegt – zuhauf und dies sogar –ebenfalls wie ausgeführt – (fachintern) von Bundesinstitutionen. Die Aufklärungspflicht wird umso strenger, je weniger die therapeutische Maßnahme unabweisbar ist. So auch im Fall Amalgam, da Nutzen und Risiko in keinem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen: Erhalt eines von Karies bedrohten Zahns einerseits und schwerste Vergiftung, z.T. mit Todesfolge andererseits. Statt dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, werden von den Verantwortlichen in Politik, Zahn-/Ärzteschaft und Industrie die hohen und häufigen Risiken von Amalgam gegenüber der Bevölkerung bis heute verharmlost, geleugnet und vertuscht. Höhepunkt dieser Verhaltensweise ist die Paradoxie, dass zahlreiche quecksilberhaltige Arzneimittel (Salben, Blutdruck-, Konservierungsmittel etc.) inzwischen vom Markt genommen wurden, ja sogar das Verbot quecksilberhaltiger Fieberthermometer ansteht aufgrund ihrer Gesundheitsgefährlichkeit, die nachweislich hohe Quecksilberbelastung durch Amalgam aber gänzlich unbedenklich sein soll. Gleichermaßen widersprüchlich ist, dass Amalgam durch den Hauptinhaltsstoff Quecksilber vor der Anwendung im menschlichen Gebiss rechtlich einen hochpotenten Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung darstellt und nach dem Entfernen aus dem Mund des Patienten durch seit 1990 in Zahnarztpraxen vorgeschriebene sog. Amalgamabscheider als Sondermüll getrennt und unter Schutzvorkehrungen endgelagert werden muss, im menschlichen Organismus aber völlig ungefährlich sein soll. Damit wird Absurderweise behauptet, der einzig sichere Lagerungsort für Quecksilber sei der menschliche Organismus
Neben dem Unterlassen von Aufklärung und Schadensabwendung wird – insbesondere von den Zahnärzteorganisationen und gesetzlichen Krankenkassen – den Patienten weiterer Schaden durch positives Tun zugefügt, indem fortwährend durch gezielte Falschinformationen entgegen dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand die Öffentlichkeit bewusst in die Irre geführt wird, in der Absicht Zahnamalgam zu verharmlosen und den Nachweis von Amalgamvergiftungen zu verhindern. 
Die häufigsten Falschinformationen sind: Amalgam enthalte nur „geringste Mengen“ bzw. nur 3% Quecksilber (Hg) (22) (23), statt wahrheitsgemäß 50-53% (24). Des weiteren: die Hg-Aufnahme aus Nahrung und Umwelt sei höher als aus Amalgamfüllungen (25) (26), obwohl das Gegenteil der Fall ist (27) (28) (29). Und schließlich: eine Hg-Belastung sei einzig durch die Hg-Bestimmung in Blut und Urin zu diagnostizieren (30) (31), obwohl dies nach internationalem wissenschaftlichem Konsens gerade nicht der Fall ist, da die HgWerte in diesen Medien meist unauffällig sind und nur die Hg-Konzentration im Gewebe, also das in Organen angereicherte Hg, toxikologisch relevant ist. 
Insbesondere die WHO und das BfArM weisen ausdrücklich auf diese Fakten hin. (32) (33) Mit dieser irrelevanten Untersuchungsmethode werden also falsch negative Befunde erhoben und damit eine amalgambedingte Quecksilberintoxikation in Abrede gestellt. Dass daraufhin die „sog. Amalgam-Patienten“ als bloße Psychopathen dargestellt werden, rundet das Bild ab. 
(Auch zahn-/medizinische Gutachter vor Gericht scheuen sich nicht, diese und andere Falschaussagen im Zusammenhang mit Amalgam zu machen. (34) Gegründet auf falsche Angaben ergehen so Urteile „Im Namen des Volkes“ gegen das Volk.) Aufgrund der des informierten und damit unkritischen, arglosen Patienten wird weiteren Vergiftungen Vorschub geleistet. Da das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines unserer höchsten Rechtsgüter darstellt (Art. 2 (2) GG), ist mit der Weiterverwendung von Amalgam unter Vortäuschung falscher Tatsachen auch die Rechtsstaatlichkeit infrage gestellt. 
Zwischen den offiziellen Verlautbarungen zu umweltmedizinischen/-politischen Themen und der real praktizierten Politik besteht eine große Diskrepanz. Bundesgesundheitsministerin Fischer erklärte in der ZDF-Sendung „Kennzeichen D“ vom 20.1.1999, in der Experten über die Schädlichkeit von Amalgam berichteten: „Wir sind auch sehr besorgt um die gesundheitlichen Folgen von Amalgam. Sollte die Prüfung (...) ergeben, dass es mehr Beweise dafür gibt, dass Amalgam schädlich ist, dann werden wir Schritte zum Ausstieg aus Amalgam einleiten.“ (35) 
Ebenso kündigten in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 15.6.1999 Andrea Fischer und Jürgen Trittin ein „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit“ an mit „Maßnahmen zur Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen“ sowie „umfassende Informationen und Kommunikation zu den Gesundheitsrisiken, die die Menschen bewegen und bei denen ein Zusammenhang mit Umweltbelastungen besteht oder vermutet wird“, denn „Betroffene erwarten zu Recht kompetente Hilfe und Beratung“. Im gleichen Tenor heißt es in einer Erklärung der europäischen für Gesundheit und Umwelt zuständigen Minister anlässlich eines Treffens 6/99 in London: „Wir bestätigen, dass wir uns verpflichtet haben, der Öffentlichkeit wirksamen Zugang zu Informationen zu bieten, die Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu verbessern, die Rolle der Öffentlichkeit im Entscheidungsprozeß sicherzustellen und der Öffentlichkeit in Umwelt- und Gesundheitsangelegenheiten Zugang zu den Gerichten zu eröffnen.“ Und des weiteren: „dass bei der Risikoeinschätzung das Vorsorgeprinzip strikt eingehalten werden muss und bei der Bekämpfung von Gefahren ein stärker auf Prävention ausgerichtetes, aktiveres Vorgehen erforderlich ist.“ (36) Ähnliches wurde in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. vom 7.12.1999 verlautbart: Transparenz im Gesundheitswesen, Prävention und Rehabilitation, Verbesserung der Rechtsstellung der Patienten, Unterstützung bei Behandlungsfehlern, Qualitätssicherung im Gesundheitswesen, Berücksichtigung der Patienteninitiativen... Bundesgesundheitsministerin Fischer: „Das deutsche Gesundheitswesen bietet ein dichtes Sicherheitsnetz zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit der Bürger.“ Und: „Es ist der erklärte Wille der Bundesregierung, den Patientenschutz in Deutschland entscheidend zu verbessern“. 

Eine der wichtigsten und vordringlichsten Maßnahmen zum Patientenschutz, zur Gesundheitsförderung sowie zur Prävention von Erkrankungen – und damit auch zur erheblichen finanziellen Entlastung unseres Gesundheitswesens – ist der Stop der Verwendung von Amalgam. Es gilt, aus Erfahrungen zu lernen: Das Elend durch die z.T. jahrzehntelange Verschleppung des Verbots von Asbest, von Holzschutzmitteln und Pyrethroiden sowie HIV-verseuchter Blutkonserven darf sich im Fall Amalgam nicht weiter fortsetzen. Jährlich kommen ca. 20 Tonnen Quecksilber (allein in den alten Bundesländern) durch deutsche Zahnärzte zum Einsatz (37), wodurch Millionen Menschen direkt zu Schaden kommen. Darüber hinaus wird durch dieses Tun fortwährend die Umwelt belastet durch Sondermülldeponien, Krematorien und Friedhöfe. Diese Boden-und Luftbelastung geht wiederum auf die Nahrungskette und damit abermals auf den Menschen über. In der amerikanischen Zeitschrift „Journal of Advancement in Medicine“ (Zeitschrift für medizinischen Fortschritt) zogen unlängst Wissenschaftler das Fazit: „Der wissenschaftliche Beweis gegen Amalgam wird unanfechtbar, und es bleibt nur noch, die ausführenden Berufe in den Praktiken der sicheren Amalgamentfernung auszubilden. Wir haben nun eine Möglichkeit, in großem Umfang das menschliche Leiden sowie die eskalierenden Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren.“ (38) Wir fordern deshalb, im Sinne von Gesundheit und Umwelt sowie im Sinne der Rechtsstaatlichkeit Patienten nicht weiter mit Amalgam zu versorgen und diesen Gefahrstoff grundsätzlich zu verbieten. 

Diese Resolution wird bisher (6/00) getragen von: 
Patienteninitiativen
AVE, 
Allergie-Verein in Europa e.V., Fulda; 
Arbeitskreis für Gesundheitsbewußtsein und kritischen Umgang mit Arzneimitteln e.V., Bremen; 
Chemical Sensitivity Network, Kirschweiler; 
Initiative Gift und Amalgam, Köln; 
ZuG, Initiativgruppe Zahn und Gesundheit, Hattingen; 
Interessengemeinschaft der Umweltgiftgeschädigten, Bad Wörishofen; 
Interessengemeinschaft der Zahnmetallgeschädigten e.V., Hüttenberg-Rechtenbach; 
MCS + CFS-Initiative NRW e.V., Düsseldorf; 
MCS-Selbsthilfegruppe, Magdeburg (mit 12 Mitgliedern); 
PANAP Selbsthilfe e.V., Sandkrug; 
Patienteninitiative Amalgamgeschädigter, Nordhorn;
PFAU, Patientenverband für Amalgam- und Umweltgiftgeschädigte, Karlsruhe (mit über 250 Mitgliedern); 
PatientInnenstelle im Gesundheitsladen Bremen e.V., Bremen; SAFER WORLD, Ochsenhausen; 
Selbsthilfegruppe Amalgam, Berlin (mit 25 Mitgliedern); 
Selbsthilfegruppe der Amalgam- und Zahnmaterialgeschädigten, Erlangen-Nürnberg; 
Selbsthilfegruppe für Chemikaliengeschädigte, Hengenstamm; 
Selbsthilfegruppe für Umweltgifterkrankte, Heidelberg; 
Selbsthilfegruppe für Zahnmaterialgeschädigte und umweltkranke Menschen, Kronshagen; 
Selbsthilfegruppe Umweltkrankheiten, Hamburg; 
Selbsthilfeverein für Elektrosensible e.V., München; 
Verein zum Schutz der Kinder vor Schadstoffen e.V., Remscheid; 
Zahnmedizinischer Arbeitskreis, Frankfurt Nicht-Regierungs-Organisationen: Biochemischer Verein Gross-Berlin e.V., Berlin (Jürgen Toreck, 1. Vorsitzender); 
BBFU, Bundesverband der Beratungsstellen für Umweltgifte, Euskirchen (Gerhard Vogel, 1. Vorsitzender); 
BNZ, Bundesverband der naturheilkundlich tätigen Zahnärzte in Deutschland e.V., Köln; 
(gez. Prof. Werner Becker, einstimmiger Beschluß des Vorstands am 9.5.2000); 
Bundesverband gegen Elektrosmog e.V., Frankfurt (gez. Herr Fritsch, 1. Vorsitzender – getragen durch die Mitgliederversammlung am 20.5.2000); 
Deutscher Berufsverband der Umweltmediziner (Dr. med. Peter Ohnsorge, geschäftsführender Vorsitzender); 
DGUHT, Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Human-Toxikologie e.V., Würzburg (gez. Prof. H.-J. Pesch, getragen vom Vorstand, 18.3.2000); 
EFNMU, Witten-Herdecke (gez. Peter Meister); 
GGB, Gesellschaft für Gesundheitsberatung, Lahnstein (gez. Dr. med. Joachim Hensel, Vorstandsmitglied); 
GELB, Gesprächskreis für gesunde Ernährung und Lebensführung (gez. Dr. med. Joachim Hensel); 
Green-Tech e.V., München (getragen durch die Mitgliederversammlung am 4.4.2000); 
GZM, Internationale Gesellschaft für Ganzheitliche Zahn-Medizin e.V. (Dr. J. Lechner); 
IGUMED, Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V., Bad Säckingen (Dr. A. Dohmen); 
ÖÄB, Ökologischer Ärztebund, Bremen (gez. Dr. med. Joachim Hensel, Vorstandsmitglied) Medizinische Institute / Ärzte / Zahnärzte: AWH chemoconsult, Ottobrunn (gez. Dr. Dr. habil. Walter Abriel); 
Institut für Naturheilverfahren e.V., Marburg (gez. Dr. B. Weber); 
IFU, Institut für Umweltkrankheiten, Bad Emstal (gez. K.-D. Runow); 
Institut peridomus, Himmelstadt; 
Tox Center e. V., Grünwald/München (gez. Dr. med. habil. Max Daunderer); 
Christa Graef, Berlin; 
Manni Görms, Weyhe; Bruno Hennek, Würzburg; 
Dr. Joachim Hensel, Bockhorn; 
Gunda Hoeke, Berlin; 
Dr. Hannes Kapuste, München; 
Dr. Gerold Sigrist, Köln; 
Dr. Barbara Würschnitzer-Hünig, Kempten; 
Dr. Bettina Heinrici, Hamburg (ZÄ); Dr. Thomas Heinrici, Hamburg (ZA); 
Dr. Klaus Kreger, Germering (ZA); 
Dr. Johann Lechner, München (ZA); 
Dr. Dirk Mankow, Berlin (ZA); 
Dr. Claus Scheingraber, Kirchheim-Heimstetten (ZA); 
Dr. Stephan Ziegler, Berlin Wissenschaftliche Institutionen / Wissenschaftler: Institut für Meereskunde, Kiel (gez. Prof. Dr. B. Culik, Dr. Stefan Garthe, Dipl.-Biol. Ulrike Kubetzki, Dr. Gerrit Peters, Dr. Rory Wilson, Dipl.-Biol. Sandra Storch); 
Pathologisches Institut der Universität Erlangen-Nürnberg, Erlangen (gez. Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Pesch); 
WEMA Umweltforschung GmbH, Tübingen (gez. Dipl.-Biol. Karl-Heinz Maier, Dr. Dipl.-Biol. Hans-Dieter Weiß); 
Prof. Dr. med. Eberhard Göpel, Bielefeld; 
Prof. Dr. Thomas Hartmann, Berlin; 
Prof. Dr. Manfred Hoffmann, Weidenbach; 
Prof. Dr. med. H. Müller-Mohnssen, Ismaning Juristen: Dr. Hugo Lanz, München; 
W. Baumann, Würzburg 

Politiker
Marga Elser (Mitglied des Deutschen Bundestages), Berlin; 
Waltraud Schmidt-Sibeth (Mitglied des Bayer. Landestages), Germering bei München 

Quellenangaben: (1) Gefahrstoffliste gemäß § 4a der Gefahrstoffverordnung und EG-Richtlinie 67/548/EWG „QuecksilberVerbindungen“, Veröffentlichung u.a. bei Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Hrsg.): Gefahrstoffliste 1999, dort S. 462 f.; (2) Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen vom 26.10.1993 (BGB1.I S. 1782), zul. geänd. durch Verordnung vom 27.1.1999 (BGB1.I S. 50); (3) Wassermann, O. et al.: Kieler Amalgam-Gutachten 1997, Institut für Toxikologie, Universität Kiel 1997, S. 76-82 mit weiteren Nachweisen; (4) Wassermann, O. et al.: Kieler Amalgam-Gutachten 1997, Institut für Toxikologie, Universität Kiel 1997, S. 86 mit weiteren Nachweisen; (5) Wassermann, O. et al.: Kieler Amalgam-Gutachten 1997, Institut für Toxikologie, Universität Kiel 1997, S. 95 ff. mit weiteren Nachweisen; (6) Hanson, M.: Literaturliste zur Amalgamvergiftung. Einsehbar: Patientenverband für Amalgam- und Umweltgeschädigte, Steinstr. 23, 76133 Karlsruhe; (7) Wassermann, O. et al.: Kieler Amalgam-Gutachten 1997, Institut für Toxikologie, Universität Kiel 1997; (8) Roller, E. et al.: Die Tübinger Amalgamstudie, Arbeitskreis Umweltanalytik, Universität Tübingen 1997; (9) Weber, B. et al.: Marburger Amalgam-Entgiftungsstudie, Institut für Naturheilverfahren, Marburg 1994 ; (10) Gleichmann, E.: Autoimmunerkrankungen durch Schwermetalle, Hygiene-Institut der Universität Düsseldorf 1995; (11) Gerhardt, I.: Schadstoffe und Fertilitätsstörungen, Abteilung für Gynäkologische Endokrinologie und Fertilitätsstörungen der Universitäts-Frauenklinik Heidelberg 1992; (12) Nekwasil, J. et al.: Diagnose und Therapie von Quecksilberbelastungen, ein Praxisbericht, Zeitung für Umweltmedizin 3/4 1998, S. 1-6; (13) Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie: Forschungs-Info Nr. 24/95; (14) Bundesverband der Beratungsstellen für Umweltgifte, Kölner Straße 131, 53879 Euskirchen; (15) Verfügung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main zu 65 Js 1708.4/91 vom 31.5.1996, dort S. 1; (16) Wassermann, O. et al.: Kieler Amalgam-Gutachten 1997, Institut für Toxikologie, Universität Kiel 1997, S. 46; (17) Bundesrat-Drucksache 149/94; (18) Schorn, G. (Referatsleiter im Bundesministerium für Gesundheit): Das Qualitätskennzeichen für Medizinprodukte, Medizinprodukte Journal 3/1996, S. 24; (19) Konsenspapier des BMG zu Zahnmaterialien vom 1.7.1997, Umweltgift-Report Nr. 5, Febr.-März 2000, S. 8; (20) Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (Hrsg.): Diagnosenthesaurus ICD-10 Version 3.0 (Stand Januar 2000), (liegt jedem Kassenarzt vor), http://www.dimdi.de ; (21) Diagnoseschlüssel ICD-10 Version 1.3 (Stand Juli 1999), http://www.dimdi.de; (22) Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (Hrsg.): Das Zahn-Magazin 1 (1988) Heft 2, S. 3; (23) BKK Berlin (Hrsg.): Gesundheit (Mitgliederzeitschrift) Nr. 5, Oktober 1996, S. 6; (24) Wassermann, O. et al.: Kieler Amalgam-Gutachten 1997, Institut für Toxikologie, Universität Kiel 1997, S. 3; (25) Stiftung Warentest (unter Beratung von Zahnärzten des Universitätsklinikums Charité Berlin) (Hrsg.): Zähne – Vorsorge, Behandlung, Kosten, S. 101; (26) Bundeszahnärztekammer (Hrsg.): Stellungnahme zum „Kieler Amalgam-Gutachten“, Köln 1997, S. 5; (27) WHO: Environmental Health Criteria 118, Inorganic Mercury, Genf 1991; (28) Schiele, R.: Quecksilber aus Zahnamalgam – Belastung, Beanspruchung, Vergiftung?, Skeptiker 2/96, S. 51; (29) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Bescheid an die pharmazeutischen Unternehmer vom 31.3.1995, Unterzeichner: Dr. A. Thiele, S. 2; (30) Zahnärztliche Mitteilungen 89, Nr. 8, 1999, S. 958 f.; (31) Bundeszahnärztekammer (Hrsg.): Stellungnahme zum „Kieler Amalgam-Gutachten“, Köln 1997, S. 22, 26; (32) WHO: Environmental Health Criteria 118, Inorganic Mercury, Genf 1991, zitiert nach Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Widerspruchsbescheid an die Stufenplanbeteiligten vom 21.7.1995, Unterzeichner: Domeyer, S. 13; (33) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Widerspruchsbescheid an die Stufenplanbeteiligten vom 21.7.1995, Unterzeichner: Domeyer, S. 12; (34) Urteil des OLG Koblenz vom 2.3.1999, Gesch. Nr. 3 U 328/97, S. 3, 4, 5, 6, 11, 13; (35) Jüngst, W./Koberstein, A.: Amalgam, ZDF-Sendung „Kennzeichen D“ vom 20.1.1999; (36) Erklärung der Dritten Europäischen Konferenz Umwelt und Gesundheit; London 6/99, http://www.who.dk/London; (37) Zahnärztliche Mitteilungen 14/91, S. 1373; (38) Godfrey, M. E.: Candida, Dysbiosis and Amalgam, Journal of Advancement in Medicine, Volume 9, Number 2, Summer 1996, S. 119 (Übersetzung Weinert, G., Initiativgruppe Zahn und Gesundheit, Hattingen) 

Politischer Arbeitskreis von Patienten-Initiativen Umwelterkrankter in Zusammenarbeit mit Umweltverbänden, Ärzten, Wissenschaftlern, Juristen und Politikern 
Kontaktadresse: Herzog-Arnulf-Straße 43, D-85604 Zorneding bei München


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