Montag, 15. Februar 2016

Welcher Schwermetall-Test ist anerkannt und aussagekräftig?

Im Abschnitt "Quellen, Wissenschaftler, Ärzte, Bücher, Selbsthilfegruppen" finden Sie Adressen von Rechtsanwälten, Beratungsstellen und Gutachtern.


Der klassische Fehler, der nach Amalgam-Sanierungen oft gemacht wird, ist, dass bei Patienten Blut-, Urin- und Stuhluntersuchungen gemacht werden und nirgends ist Quecksilber nachzuweisen. Daraus wird geschlossen, dass im Körper kein Quecksilber mehr ist. Tatsache ist aber, dass sich Quecksilber, wie alle anderen Schwermetalle und Schadstoffe, in Depots ablagert und somit in den Körperflüssigkeiten nicht auftauchen. Erst nach Provokation mit einer geringen Gabe von DMPS oral, DMSA per Infusion oder Korianderkraut werden die Ablagerungen mobilisiert und sind schon kurz darauf im Urin messbar.
http://www.dr-lindauer.de/elektrosensibilitaet/

Was sagen unsere Politiker zu chronischen Schäden durch Amalgam? 


Das Bundesinstitut für Arnzeimittel und Medizinprodukite, welches entscheidet, ob Dimalval eine Kassenleistung ist, erkennt die Beschwerden von Amalgamgeschädigten faktisch nicht an. Verantwortlich zeichnet Dr. Rainer Harhammer. Beim BfArM gilt Amalgam gar nicht als Arzneimittel und muss deshalb keine Prüfungen durchlaufen.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 
Medizinisch Aussagekraft hat deshalb nur der DMPS-Mobilisationstest der Firma Heyl. Nachfragen aus allen Kontinenten der Welt zeigen die Einzigartigkeit und medizinische Bedeutung dieses Arzneimittels (homepage heyl http://www.heyl-berlin.de/index.php?details=heyl/pharma_antidota/). Dieser Test wurde vor vielen Jahren noch von der Krankenkasse bezahlt. Warum der gemeinsame Bundesausschuss dies nur noch für akute Vergiftungen genehmigt, ist in Anfrage.

Labornachweis umweltbedingter Metallbelastungen Eleonore Blaurock-Busch
Wegen der leichten Zugänglichkeit eignen sich Blut oder seine Bestandteile und Urin, in bestimmten Fällen auch Stuhl, Speichel oder Biopsiematerial wie Haare oder Nägel. Der Vor- und Nachteil der verschiedenen diagnostischen Tests wird beschrieben.
http://microtrace.de/fileadmin/uploads/pdf/de/umg-1_14-Blaurock-k2.pdf

Dr. med. Dipl.-Med. Thomas B. Fischer
Präsident der Ärztegesellschaft für Klinische Metalltoxikologie


Der Nachweis einer chronischen Schwermetallvergiftung ist nur mit einem Provokationstest möglich. Dazu werden dem Patienten 2 Infusionen mit Metall bindenden Substanzen verabreicht. Diese Diagnostikmethode ist im Konsens der internationalen (IBCMT) und deutschen (KMT) ärztlichen Fachgesellschaften entwickelt worden. Sie ist kein so genanntes „alternatives Behandlungsverfahren“ und keine „besondere Therapierichtung“, sondern die weltweit einzige wissenschaftlich anerkannte praxistaugliche Diagnostikmethode zum Nachweis chronischer Schwermetallbelastungen.


Ein Test mit DMSA ist nach Aussage Labor IDM Berlin nicht aussagekräftig.
Auch Haarmineraltests, Kaugummitest und bioenergetische Tests sind weniger aussagekräftig als DMPS.

Rechtslage zur Kostenerstattung einer Zahnmetallentfernung 


Die Krankenkassen erkennen im Moment (Feb/2016) keinen medizinisch zugelassenen Belastungstest an. Das heißt die Krankenkasse interessiert nicht wie viele Metalle Sie im Körper, im Blut, Speichel oder Urin haben. Egal ob mit oder ohne Mobilisation.

Wer eine Amalgamsarnierung möchte, kann eine Kostendeckung also nur aufgrund eines positiven Epicutan-Allergietestes beantragen.

Rechtslage zur Kostenerstattung einer Schwermetallausleitung

Die Toxikologie der Uniklinik München nimmt Kassenpatienten auf, wenn sie im 24-Stundenurin Grenzwertüberschreitungen haben. Diesen Test müssen Sie im Vorfeld selbst machen und auch selbst bezahlen. 

Im Allgemeinen liegt es im Ermessen des Hausarztes, ob er die DMPS-Ampullen auf ein Kassenrezept schreibt. Er tut sich natürlich leichter, wenn Sie einen Belastungstest vorweisen können. Den muss man natürlich auf eigene Kosten machen.

Rechtslage zur Zulassung und Bezahlung von Dimaval 


Mail von BfArM am 12. Juli 2016 (Anfrage-Zulassung2@bfarm.de)
Sehr geehrte Frau xxx,
haben sie Vielen Dank für ihre weitere Zuschrift vom 08.07.2016.
Wir dürfen Sie zunächst darauf aufmerksam machen, dass es im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetztes für ein Arzneimittel mit dem Namen „Dimaval“ zwei Zulassungen gibt.
Hierbei handelt es sich um die Arzneimittel Dimaval Injektionslösung sowie Dimaval (DMPS) Hartkapseln. Das eine Arzneimittel ist somit (in der Regel) von einem Arzt intravenös (also direkt in die Blutbahn) zu verabreichen, das andere Arzneimittel kann geschluckt werden, d.h. es wird „oral verabreicht“.
Die zugelassenen Anwendungsgebiete für diese Arzneimittel lauten nun:

Dimaval® (DMPS) Hartkapseln:
- klinisch manifeste, chronische und akute Vergiftungen mit Quecksilber (anorganische und organische Verbindungen, Dampf, metallisches Quecksilber),
- chronische Vergiftungen mit Blei.

Dimaval® Injektionslösung:
- Akute Vergiftung mit Quecksilber (metallisch, Dampf, anorganische und organische Verbindungen), wenn die orale Behandlung oder die Behandlung über eine Magensonde nicht möglich ist.

Aufgrund der zugelassenen Anwendungsgebiete können wir somit Ihre Behauptung einer Zulassung von Dimaval „nur für akute und nicht für chronische Metallvergiftungen“ so nicht völlig nachvollziehen. Sollten sich aus dieser Auflistung zusätzliche Fragen ergeben, sind wir gerne bereit, diese, soweit wie möglich zu beantworten.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Erteilung einer Zulassung in der Regel davon abhängt, welches Anwendungsgebiet vom Antragsteller beantragt wird, aber auch davon, für welches Anwendungsgebiet ausreichende Daten zur Wirksamkeit und Verträglichkeit vorgelegen haben. Im Umkehrschluss darf gefolgert werden, dass entweder eine Beantragung nicht enthaltener Anwendungsgebiete nicht erfolgt ist, oder hierfür keine ausreichenden Nachweise vorgelegt werden konnten.
Wir möchten Sie auch vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass die Bekanntgabe von Namen einzelner verantwortlicher Mitarbeiter in der Regel nicht erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
-Im Auftrag-
Elke Röhrdanz
PD Dr. Elke Röhrdanz
-Anfragenbeauftragte Abteilung 2-
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(Federal Institute for Drugs and Medical Devices)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn, Germany
Das BfArM ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
The BfArM is a Federal Institute within the portfolio of the Federal Ministry of Health



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